Der Elternbeirat der Johannes-Hess-Grundschule Burghausen erlässt gemäß Art. 66 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Verbindung mit § 13/14 der bayerischen Schulordnung(BaySchO) im Einvernehmen mit dem Schulleiter folgende Wahlordnung für den Elternbeirat |